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Tanzatelier Laïa

Schubertstraße 1

08058 Zwickau

 

AGB - für Tanzkurse

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen:

Das Tanzen und der Aufenthalt in den Räumen des Tanzateliers Laïa sowie die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr. Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. Im Falle grob ungebührlichen Betragens (beispielsweise Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen, Drogenkonsum) kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin ohne Anspruch auf ganze oder anteilige Rückerstattung oder Verrechnung vom bereits bezahlten Monatsbeitrag vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Aus betrieblichen Gründen (beispielsweise zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt) können Kurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Unterrichtsräume verlegt werden.

 

Datenangabe und Datenschutz:

Das Tanzatelier Laïa bestätigt, dass die angegebenen Daten nicht an Dritte weiter gegeben werden und vertraulich behandelt werden. Es kann aber nicht versichert werden, dass diese Daten, bedingt durch Archivierung und elektronische Verarbeitung vor fremden Zugriff absolut gesichert sind. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich, bei Veränderung der angegeben Daten (beispielsweise Änderung der Anschrift, der Kontaktdaten, des Namens oder der Bankverbindung) dieses so schnell wie möglich mit zu teilen. Es gilt im Übrigen die Datenschutzerklärung des Tanzateliers Laïa.

 

Zahlungsmodalitäten:

Die Anmeldung zum Tanzkurs ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung der Kursgebühr für die angemeldeten Personen auch wenn der Kurs, aus welchem Grund auch immer, nicht angetreten werden kann. Eine vollständige oder teilweise Rückzahlung der bereits bezahlten Kursgebühr ist ausgeschlossen. In Einzelfällen kann die bereits bezahlte Kursgebühr vollständig oder teilweise auf einen anderen Kurs angerechnet werden. Die Bezahlung der Kursgebühr erfolgt in bar oder per Überweisung zur ersten Unterrichtsstunde. Weitere Details entnehmen Sie bitte Ihrer Kursbestätigung.

 

Unterrichtsanspruch:

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat ein Anrecht auf die Gesamtunterrichtszeit wie diese für den jeweils gebuchten Kurs ausgeschrieben ist, unter der Voraussetzung, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin regelmäßig am regulären Kursbetrieb teilnimmt. Das Tanzatelier Laïa ist berechtigt, Unterrichtseinheiten zusammen zu legen, zu verkürzen oder zu erweitern. Die Gesamtunterrichtszeit bleibt dabei unberührt. In den Sächsischen Ferienzeiten findet der Unterricht teilweise statt. Die sich daraus ergebenen Unterrichtseinheiten zählen als reguläre Unterrichtseinheiten. An gesetzlich geregelten Feiertagen findet kein Unterricht statt.

 

Versäumte Stunden:

Diese können nach Absprache, Möglichkeit und Angebotslage in anderen Kursen nach- oder vorgeholt werden.

 

Preisbindung:

Mit der Anmeldung zu einem Kurs entsteht nur eine Preisbindung für diesen gebuchten Kurs.

 

Rücktritt:

Für den Rücktritt von der Kursanmeldung gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen.

 

Sonstige:

Mit Anwesenheit zu einer beliebigen Unterrichtsstunde gilt der Kurs als begonnen. Mit Zahlung der Kursgebühr gilt der im Kurs enthaltene Unterricht als bezahlt. Weitere Nebenleistungen, so diese nicht ausdrücklich in der Kursbeschreibung enthalten sind, sind nicht Bestandteil des Kurses und somit auch nicht bezahlt. Werden zusätzliche Leistungen in

Anspruch genommen, müssen diese auch zusätzlich bezahlt werden.

 

Gutscheine:

Der im Gutschein (Gutschein-Karte) stehende Betrag kann auf alle Kurse des Tanzateliers Laïa angerechnet werden. Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins ist auf selbigen ersichtlich. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.

 

Geltungsbereich:

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Unterrichts,- und Veranstaltungsorte des Tanzateliers Laïa innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

 

Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand ist Zwickau.

Getränke:

Es ist nicht erlaubt mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren. An unserer Theke werden entsprechende Getränke angeboten.

 

AGB - Tanz-Club (Kinder/Tanz-Club-Gesellschaftstanz/Salsa Solo/Seniorensport/Line-Dance/Line-Dance-Kids)

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen:

Das Tanzen und der Aufenthalt in den Räumen des Tanzateliers Laïa sowie die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr. Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. Im Falle grob ungebührlichen Betragens (beispielsweise Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen, Drogenkonsum) kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin ohne Anspruch auf ganze oder anteilige Rückerstattung oder Verrechnung vom bereits bezahlten Monatsbeitrag vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Aus betrieblichen Gründen (beispielsweise zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt) können Tanzkreise/ Tanz-Clubs zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Unterrichtsräume verlegt werden. Das Tanzatelier Laïa ist berechtigt, in den Sächsischen Ferienzeiten Tanz-Clubs und Tanzkreise zum Ferientraining zusammenzulegen. Die dadurch entstehenden Unterrichtseinheiten zählen als reguläre Unterrichtseinheiten, auch wenn diese vom regulären Unterrichtstag und der regulären Unterrichtszeit abweichen.

 

Datenangabe und Datenschutz:

Das Tanzatelier Laïa bestätigt, dass die angegebenen Daten nicht an Dritte weiter gegeben werden und vertraulich behandelt werden. Es kann aber nicht versichert werden, dass diese Daten, bedingt durch Archivierung und elektronische Verarbeitung vor fremden Zugriff absolut gesichert sind. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich, bei Veränderung der angegeben Daten (beispielsweise Änderung der Anschrift, der Kontaktdaten, des Namens oder der Bankverbindung) dieses so schnell wie möglich mit zu teilen. Es gilt im Übrigen die Datenschutzerklärung des Tanzateliers Laïa.

 

Zahlungsmodalitäten:

Die Zahlung der Monatsbeiträge erfolgt im Lastschrift-Einzugsverfahren im Voraus zwischen dem jeweils 01. und 05. des Monats. Der Monatsbeitrag beträgt 1/12 eines kalkulierten Jahresbeitrags und ist auch über Ferien und Freizeiten des Tanzateliers Laïa zu zahlen. Nimmt das Mitglied am Lastschrift-Einzugsverfahren teil und kann die Forderung nicht eingezogen werden, gehen die und entstehenden Rücklastschrift-Bank-Gebühren sowie unsere Bearbeitungsgebühren in gleicher Höhe zu Lasten des Mitglieds.

 

Aufnahmegebühr:

Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.

 

Unterrichtsanspruch:

Der Teilnehmer/Teilnehmerin hat Anrecht auf 38 Unterrichtseinheiten bei wöchentlichem Unterricht oder 20 Unterrichtseinheiten bei Unterricht im 14 Tage Rhythmus, gerechnet zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Eine Unterrichtseinheit hat 60 Minuten ohne Pause oder 75 Minuten mit 15 Minuten Pause bei Erwachsenen-Tanz-Clubs. Bei Kinder und Line Dance Kids beträgt die Unterrichtseinheit  30 Minuten ohne Pause, 45 Minuten inklusive Trinkpause. Der Unterrichtsanspruch erlischt bei unregelmäßiger Teilnahme oder Beitragsfreistellung.

 

Versäumte Stunden:

Versäumte Stunden können nach Absprache, Möglichkeit und Angebotslage in anderen Tanzkreisen/Tanz-Clubs nach oder vorgeholt werden.

 

Beitragsfreistellung:

Ein Antrag auf Beitragsfreistellung kann im Krankheitsfall oder bedingt durch außergewöhnliche Umstände gestellt werden, wenn der Zeitraum der Beitragsfreistellung mindestens 3 Monate beträgt. Der Antrag muss mit Angabe des Startdatums und des Enddatums der Beitragsfreistellung, einem entsprechenden Attest oder einer entsprechenden Begründung schriftlich im Tanzatelier Laïa, mit einem Bearbeitungs-Zeitrahmen von mindestens 14 Tagen, vorliegen. Mit der Beitragsfreistellung erlischt der Anspruch auf kostenlose/verbilligte Privatstunden oder sonstigen Nachholunterricht sowie den Anspruch auf den bis dahin gezahlten Tanz-Club-Beitrag. Bei Wiedereinstieg gilt der dann aktuelle Tanz-Club-Beitrag.

 

Preisbindung:

Durch Abschluss dieser Vereinbarung entsteht keine Preisbindung. Das Tanzatelier Laïa ist berechtigt den monatlichen Beitrag, den allgemeinen Preissteigerungen und der wirtschaftlichen Situation des Tanzateliers Laïa entsprechend, anzuheben.

 

Kündigung:

Eine Kündigung des Tanz-Club-Vertrages kann immer zum Quartalsende erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss bis zum 15. Februar für das I. Quartal, bis zum 15. Mai für das II. Quartal, bis zum 15. August für das III Quartal und bis zum 15. November für das IV. Quartal, schriftlich im Tanzatelier Laïa für die entsprechende Bearbeitung vorliegen. Wir akzeptieren nur E-Mail, Post-Brief oder Einschreiben und damit das dort einwandfrei ersichtliche Eingangsdatum. Mündliche oder persönlich, wenn auch schriftlich, abgegebene Kündigung werden nicht angenommen. Die Kündigung wird erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

 

Geltungsbereich:

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Unterrichts,- und Veranstaltungsorte des Tanzateliers Laïa innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

 

Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand ist Zwickau.

Getränke:

Es ist nicht erlaubt, mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren. An unserer Theke werden entsprechende Getränke angeboten.

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